Impressum

ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG


BPR Ingenieure GmbH & Co. KG
Dipl.-Ing. Thomas Pfeiffer, Dipl.-Ing. Markus Mey, Dipl.-Ing. Jens Wittrock,
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Christian van der Velde, Dr. Bernhard Schäpertöns


Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, Bremen bzw. Bayern 

Döhrbruch 103 
30559 Hannover

Fon 0511 / 86 05 50
info@bpr-hannover.de

Kommanditgesellschaft, Sitz Hannover
Amtsgericht Hannover, HRA 206332
PhG: BPR Verwaltungs GmbH, Sitz Hannover
Amtsgericht Hannover, HRB 223100

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Markus Mey, Dipl.-Ing. Thomas Pfeiffer, Dipl.-Ing. Jens Wittrock, Dipl.-Ing. Christian van der Velde

Wir weisen darauf hin, dass unsere bisherige Gesellschaft „BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner, Beratende Ingenieure mbB“ mit einem „identitätserhaltenden Statuswechsel“ zum 25.01.2024 auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in die „BPR Ingenieure GmbH & Co. KG“ gewechselt ist.



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ANSCHRIFTEN DER ZUSTÄNDIGEN INGENIEURKAMMERN

Ingenieurkammer Niedersachsen
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Fon 0511 / 39 78 90
www.ingenieurkammer.de

Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
Fon 0421 / 17 00 90
www.ingenieurkammer-bremen.de

Bayrische Ingenieurkammer-Bau
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Fon 089 / 419 434 0
www.bayika.de

 

Der Titel Diplom-Ingenieur wurde den Partnern in Deutschland verliehen.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
VHV Versicherung
VHV-Platz 1
30177 Hannover

Versichert ist die gesamte Berufstätigkeit in der Eigenschaft als Bauingenieur gegen die Folgen der gesetztlichen Haftpflicht.
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Wir bieten, abhängig von der Fragestellung, die Durchführung einer Schlichtung bei der Ingenieur­kammer Niedersachsen in 30161 Hannover, die für die Durchführung von Schlichtungsverfahren gesetzlich ermächtigt ist, an.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver­braucher­schlichtungs­stelle nach dem Ver­braucher­streitbeilegungs­gesetz sind wir weder bereit noch verpflichtet.